Barrrierfreiheit: Gemeinde Ehningen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.ehningen.de veröffentlichten Website der Gemeinde Ehningen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, alle Informationen und Inhalte auf unserer Website im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 und dem § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstauswertung, die am 09.03.2023 erfolgte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Fehlende Vorlesefunktion auf der Startseite
  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei Bildern
  • Datentabellen sind noch nicht barrierefrei zugänglich
  • Verlinkungen auf externe Inhalte, die nicht barrierefrei sind (z.B. Tauschdatenbank oder YouTube)

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist (z.B EBIS Bürgerinformationssystem)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde auf Basis des BITV-Test am 09.03.2023 eigenständig erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.03.2023 geprüft.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Wir sehen es als unsere Aufgabe und Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen. Falls Sie jedoch auf Unzugänglichkeiten stoßen sollten, melden Sie sich gerne bei unserer Kontaktperson oder über unser Meldeformular.

Herr Benjamin Finis
Telefonnummer: 07034 121-127
benjamin.finis@ehningen.de      

Durchsetzungsverfahren

Sollte nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein oder die Gemeinde Ehningen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 279-3360
poststelle(@)bfbmb.bwl.de